Amtsleiterwahl mit Misstrauensvotum wird bei der nächsten Bezirksversammlung wiederholt. Der unerwünschte Amtsinhaber Uwe Hornauer sowie SPD und GAL prüfen alle rechtlichen Möglichkeiten bis hin zur Anrufung des Verfassungsgerichts
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GERNOT KNÖDLER / SVEN-MICHAEL VEIT