Der 1. Mai kommt vor Gericht
Ein Rechtsanwalt will vor Gericht feststellen lassen, dass der Polizeieinsatz am 1. Mai auf dem Mariannenplatz rechtswidrig war. Im kommenden Jahr will der Anwalt der Polizei vorab verbieten lassen, erneut ein genehmigtes Straßenfest zu stürmen
23.5.2001