ZEITARBEIT Landesarbeitsgericht in Berlin erklärt die Christliche Tarifgemeinschaft CGZP für „nicht tariffähig“. Die Rechtsbeschwerde vor dem Bundesarbeitsgericht wurde zugelassen
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Quelle: taz
Ressort: Inland
Sonderkommission von Chefärzten überprüft Indikationsgutachten/ Rückgang der Abtreibungszahlen verbucht CSU-Gesundheitsreferent als Erfolg/ Keine ambulanten Abbrüche in München möglich ■ Von F. Bremauer/B. Siegler
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