Teilzeitanspruch gilt nur teilweise
Bundesarbeitsgericht konterkariert Bemühen der Regierung um kinderfreundliche Jobs: Es weist die Klage einer Mutter ab, die Teilzeit ins Büro zurückkehren will. Zwar habe sie dazu grundsätzlich das Recht – aber nur, wenn der Betrieb nicht leidet
20.4.2005