Schwere Zeiten für Sticheleien
Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat die Akupunktur nicht als gesetzliche Kassenleistung anerkannt. Die Behandlungskosten werden jetzt nur noch bei Modellversuchen erstattet. Doch die Securvita BKK ficht die Entscheidung an
10.3.2001