Die SPD-Fraktion verhandelt heute mit CDU und CSU darüber, ob der umstrittene Würzburger Rechtsgelehrte Dreier doch Vizechef des Verfassungsgerichts werden darf.
In seinem Grundgesetzkommentar bezieht Rechtsprofessor Dreier sich auf seinen Schüler Fabian Wittrek, der ganz klar "präventivpolizeiliche Folter" zur Rettung von Geiseln für zulässig hält.
Aussagen der Ex-RAFlerin Verena Becker zum Buback-Mord dürfen von der Bundesanwaltschaft nicht verwendet werden. Innenminister Schäuble gibt die Akten nicht heraus.
Die SPD nominiert neue Verfassungsrichter. Präsident soll Rechtsprofessor Horst Dreier werden. Er hält Eingriffe in die Menschenwürde von potenziellen Verbrechern für diskutabel.
Die Razzien im Vorfeld des G-8-Gipfels waren unzulässig, entscheidet der Bundesgerichtshof - und attestiert damit Generalbundesanwältin Monika Harms handwerkliche Inkompetenz.
Der Staatsgerichtshof erklärt das Kopftuchverbot für Lehrerinnen und Beamtinnen in Hessen für verfassungsgemäß. Kritiker halten es für einen zu starken Eingriff in die Glaubensfreiheit.
Geständnis gegen milde Strafe: Solche Abmachungen zwischen Angeklagtem und Richter will Justizministerin Zypries gesetzlich regeln. Doch der Innenminister hat Bedenken.
Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich mit dem automatisierten Kennzeichenabgleich. Allein in Hessen wurden dieses Jahr eine Million Fahrzeuge überprüft.
Die Sterbehilfe-Vereinigung Dignitas will mit einem Präzedenzfall das Recht auf begleitetes Sterben durchsetzen. In der Union wächst die Zustimmung für ein "Anti-Dignitas-Gesetz".
Studierende haben mit ihrer Klage gegen den IQ-Rabatt bei Studiengebühren in Freiburg Erfolg gehabt. Jetzt muss die Universität ein neues Konzept entwickeln.
Journalisten wurden bei Kontakten zu Antifa-Aktivisten im Norden abgehört, darunter ein Mitarbeiter der taz Nord. Da stecke "kein böser Wille" hinter, behauptet die Bundesanwaltschaft.