Die Verlierer mosern jetzt zwar, dass auch das Losververfahren Mist sei. Doch auf jeden Fall ist es besser als das, was das Oberlandesgericht bisher geboten hat.
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Die zunehmende Digitalisierung führt unweigerlich dazu, dass wir immer mehr Spuren hinterlassen. Zusätzliche Systeme zur Überwachung sind überflüssig.
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Wulff hätte das Angebot der Staatsanwaltschaft annehmen sollen. Sie wollte keinen Schauprozess. Jetzt droht dem Ex-Bundespräsidenten eine Verurteilung.
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Die schlampige Handhabe von Urteilsabsprachen wirft ein schlechtes Licht auf die deutsche Justiz. Das BVerfG moniert dies – aber leider nicht mehr.
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Die Kritik der Union am Verfassungsgericht ist nicht ernstzunehmen. Denn bei der Gleichstellung zeigt sich, wie sinnvoll ein politisches Gericht ist.
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Der Papst und die Linkspartei sind kapitalismuskritisch. Warum aber nur die Linken dafür staatlich überwacht werden, ist nicht begründbar.
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Das Bundesverfassungsgericht ist ein ständiger Unruheherd in der Eurorettung. Jetzt beginnt ein Streit über die Politik der EZB.
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Die Gerüchte über Bettina Wulff sind falsch. Niemand kann und darf sich darüber hermachen. Berichten über die Folgen darf man aber schon.
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Das Verfassungsgericht hat entschieden, dass die Bundeswehr bei Unglücksfällen im Inland ihr ganzes militärisches Arsenal einsetzen darf. Ist das Grundgesetz in Gefahr?
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Wer als Gegenleistung für parlamentarisches Handeln einen Vorteil bekommt, muss bestraft werden. Das ist internationaler Standard und muss auch für Deutschland gelten.
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Am Ende wird die Lösung heißen: Einige Überhangmandate werden ausgeglichen, andere verrechnet und manche bleiben einfach so bestehen.
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Der Streit über das Filtern und Löschen von Youtube-Videos ist nur ein Nebenschauplatz. Das Problem ist, dass es keinen Vertrag zwischen den beiden gibt.
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Vielleicht ist der rechte Terror ein Beleg dafür, dass wir eben nicht in einem Überwachungsstaat leben, in dem die Behörden alles auf Knopfdruck herausfinden können.
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Der verurteilte Kindsmörder Magnus Gäfgen bekommt 3000 Euro als Entschädigung. Das mag moralisch fragwürdig sein, rechtlich aber ist es völlig korrekt.
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Personelle Konsequenzen nach der Handyüberwachung in Dresden reichen nicht mehr. Jetzt müssen auch die Mängel im Bundesrecht endlich korrigiert werden.
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Die Polizei hat aufgerüstet. Vermutlich werden Drohnen bald zum Alltag bei Kundgebungen gehören. Aber wie viel Kontrolle müssen Bürger bei der Ausübung ihrer Grundrechte dulden?
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Politisch und rechtlich dürfte der Drohnenkrieg den Amerikanern noch jede Menge Ärger bereiten.
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Das BGH-Urteil hat Unsicherheiten beseitigt. Ärzte und Heime können sich jetzt nicht mehr über den Willen der Patienten hinwegsetzen.
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Igor V. hat in einem ohnehin unmenschlichen Setting haarsträubende Fehler gemacht. Das Urteil gegen ihn legt deshalb nahe, dass noch mehr Verantwortliche angeklagt werden müssen.
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Das Vorratsdaten-Urteil hat Licht und Schatten: gut, dass Geheimdienste keinen Zugriff auf die Vorratsdaten erhalten. Doch das Urteil könnte Basis für eine umstrittene Kriminalpolitik werden.
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