Das Verfassungsgericht entschied einwandfrei: Das Recht, gewählt zu werden, gibt es nicht. Trotzdem wäre es kontraproduktiv, die AfD auszuschließen.
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Die Ampel will Dublin-Geflüchteten alle Leistungen streichen. Doch das wird nichts bringen, da die eigentlich zuständigen EU-Staaten Abschiebungen verhindern.
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Für Medienverbote muss es besonders hohe Hürden geben, auch bei extremistischen Magazinen wie „Compact“. Die Gerichtsentscheidung ist deshalb richtig.
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Das Urteil des Verfassungsgerichts mag mit Blick auf die AfD enttäuschen. Doch wen soll eine Demokratie überzeugen, die Schmuddelkinder benachteiligt?
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Ein Oberverwaltungsgericht erinnert die Ampel an ihr Klimaschutzgesetz. Die will das aber sowieso aufweichen, um das Verkehrsministerium zu schützen.
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Das Demonstrationsrecht ist ein Wert an sich. Auch Parolen, die die Mehrheit unerträglich findet, sind geschützt – gut so.
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Unions-Geschäftsführer Thorsten Frei schlägt vor, das individuelle Recht auf Asyl durch Kontingente zu ersetzen. Seine Idee beruht auf zwei groben Denkfehlern.
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Es ist ein Gebot juristischer Klugheit, bei der Auslegung der EU-Verträge großzügiger zu sein als bei der Auslegung des Grundgesetzes.
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Die Union will Straßenblockierer härter bestrafen. Als Opposition müsste sie aber eigentlich die lahme Klimapolitik der Ampel anprangern.
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Die Erfassung der Daten aller Bürger:innen jederzeit war ein klar unverhältnismäßiges Gesetz. Politisch machbar ist nur die Quick-Freeze-Regelung.
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Die EU muss für Kürzungen den Nachweis liefern, dass eine ordnungsgemäße Verwendung der EU-Gelder gefährdet ist. Die Einschränkung war notwendig.
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Fernsehmoderator Jan Böhmermann hat mit seiner Klage gegen das Teilverbot des „Ziegenficker“-Gedichts verloren. Das Urteil ist unbefriedigend.
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Der Protest gegen die Impfpflicht ist ein Problem mit Ansage. Wenn der Piks gegen Ansteckung kaum hilft, sinkt die Akzeptanz für die Pflichtimpfung.
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Die Richter:innen in Karlsruhe erklären in ihrem Urteil eine Triage für zulässig. Die Politik ist aufgefordert, Menschen mit Behinderung zu schützen.
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Das Bundesverfassungsgericht hat Ausgangssperren und Schulschließungen als rechtmäßig eingestuft. Das ist aber kein Freibrief für die Zukunft.
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Der Bundestag muss keine_n Vizepräsident_in aus den Reihen der AfD wählen – aber er sollte. Ausgrenzung ist keine demokratische Option.
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Das Bundesverfassungsgericht hat den Einfluss von einzelnen Bundesländern auf ARD und ZDF eingeschränkt. Doch Kontrollmöglichkeiten bleiben.
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Pegasus ist der Traum aller Geheimdienstler:innen – und ein Alptraum für Oppositionelle.
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Der Rechtsextremist, der Dutzende Gewaltdrohungen unter dem Kürzel „NSU 2.0“ verschickt haben soll, ist gefasst. Das ist gut. Doch es bleiben offene Fragen.
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