Auch für den bayerischen Grenzschutz ist die Bundespolizei zuständig, sagt der Verfassungsgerichtshof. Es ist ein Rückschlag für Söders Prestigeprojekt.
Das Bundesverfassungsgericht hat keine Einwände gegen die strafrechtliche Verfolgung von Lebensmittel-Rettern. Die Strafurteile gegen zwei bayerische Studentinnen seien nicht willkürlich