Das Gesundheitsministerium habe versehentlich mehrere LSD-ähnliche Substanzen legalisiert, schreibt ein Strafrechtler. Lauterbachs Ressort bleibt gelassen.
Das Bundesverfassungsgericht lehnt Beschwerde von Berlin ab: Pauschales Kopftuchverbot weiter nicht zulässig. Neutralitätsgesetz nun auf dem Prüfstand.