Das Bundesverfassungsgericht lässt Zwangsbehandlungen von psychisch Kranken und Dementen auch außerhalb von Kliniken zu. Eine Krankenhauspflicht ist laut dem Gericht unverhältnismäßig.
Im Februar entscheidet das Bundesverwaltungsgericht, ob „Compact“ von verfassungsfeindlichen Inhalten geprägt ist. Bis dahin darf das Magazin erscheinen.