URTEIL Der Gebrauch von NS-Parolen ist nur im deutschen Original strafbar, entscheidet der Bundesgerichtshof: Die Hitler-Jugend sprach von „Blut und Ehre“, nicht von „Blood and Honour“
LISSABON-BEGLEITGESETZ Eine ungewöhnliche Koalition aus CSU, Grünen, FDP und Linken setzt sich für eine Aufwertung der Parlaments-Stellungnahmen in EU-Fragen ein
Baptistische Eltern wollten ihre Kinder an Karneval nicht in die Schule lassen. Das Verfassungsgericht findet, dass sie zu Recht wegen Verletzung der Schulpflicht bestraft wurden.
Der Bundestag soll über die Geheimdienst-Beobachtung seiner Abgeordneten informiert werden. Karlsruhe äußert Unbehagen über die Beobachtung. Linke fordern deren Ende.
ALKOHOLVERBOTE Im Freiburger Ausgehviertel darf wieder auf der Straße getrunken werden, entschied der Verwaltungsgerichtshof. Randgruppen darf das öffentliche Trinken nicht pauschal verboten werden
Das Bundesverfassungsgericht erlaubt die Beschlagnahme von E-Mails beim Provider. Nur verfahrensrelevante Nachrichten darf die Polizei dauerhaft speichern.
Mit seinem Urteil zum Lissabon-Vertrag hat Karlsruhe hat dem Bundestag zwar mehr Rechte in EU-Fragen gegeben. In der Praxis wird das Parlament aber kaum gestärkt.
Das schwarz-grün regierte Land Hamburg kritisiert das Datenschutz-Niveau in einem Anti-Terror-Vertrag. Doch die Koalition will das Landesveto übergehen.
Dürfen Geschäfte auch sonntags öffnen? Diese Frage verhandelt jetzt das Verfassungsgericht, weil Kirchen gegen zehn verkaufsoffene Sonntage in Berlin klagen.
INTERNET Der Bundestag wird die Netzsperren morgen beschließen. Die von 130.000 Kritikern eingereichte Petition berät das Parlament dagegen erst nach der Wahl
Kritiker halten das Sperren von illegalen Internet-Seiten für ineffizient und fordern die direkte Information der Provider. Jetzt geben Union und SPD ein wenig nach.