Der umstrittene Paragraf 129 a soll nach den verhinderten Anschlägen voll reaktiviert werden. Wer für al-Qaida wirbt, könnte als Terrorist bestraft werden.
Nicht nur der E-Mail-Verkehr der Gruppe um Fritz G. wurde ausgespäht. Die Dschihadisten wussten von ihrer Überwachung - und agierten streng konspirativ.
Nach den Festnahmen im Sauerland: taz.de beantwortet die wichtigsten Fragen über die Terrorverdächtigen, das Bombenmaterial und die Fahndung nach Hintermännern.
Neue Zweifel statt der erhofften Klarheit - der Sohn des von Terroristen ermordeten Generalbundesanwalts Siegfried Buback fühlt sich von der Bundesanwaltschaft im Stich gelassen.
Da von Nebentätigkeiten "besondere Gefahren für die Unabhängigkeit ausgehen", müssen Abgeodnete künftig ihre Nebenverdienste angeben. So die knappe Entscheidung aus Karlsruhe.