Das Amtsgericht Hamburg hat entschieden, dass das Wohnen im Schanzenviertel keine Mieterhöhung rechtfertigt. Der Lärm begründe vielmehr eine unterdurchschnittliche Wohnlage
... vielmehr eine unterdurchschnittliche Wohnlage VON BENJAMIN GEHRS „Das gibt mir erst mal...
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Quelle: taz Nord
Ressort: Hamburg Aktuell
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