URTEIL Der Bundesgerichtshof entscheidet: Zigarettenrauch vom Nachbarbalkon muss von einem Mieter nicht immer geduldet werden. Es seien bestimmte Zeiten auf dem Balkon von Qualmerei frei zu halten
In Berlin sind viermal soviele Einwohner auf staatliche Beihilfen angewiesen wie in Baden-Württemberg. Furcht vor einem Abstieg herrscht aber auch dort.