Schnee und Glätte – wer muss fegen? Zunächst hat der Vermieter dafür zu sorgen, dass seine Mieter auf dem Grundstück und vor dem Haus nicht zu Schaden kommen. Diese Aufgabe kann er im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht delegieren
Nichteheliche Lebensgemeinschaft: Mit einem gemeinsamen Vertrag kann man ein womöglich übles Ende der Beziehung zumindest materiell absichern. Vollmachten erleichtern die Haushaltsführung