Auf Dauer unzumutbar Meist kommen Mieter und Vermieter lange Zeit gut miteinander aus. Doch in manchen Fällen kann es zu einer fristlosen Kündigung kommen – wegen eines auf Dauer unzumutbaren Mietverhältnisses Von ANDREAS LOHSE Ausgabe vom 14.5.2005, Seite 42, recht Download (PDF)