Mietrecht: Die Unsicherheit bei den Kündigungsfristen für ältere Mietverträge ist noch nicht vom Tisch. Justizministerin lehnt Klarstellung ab. Der Bundesgerichtshof wird wohl das letzte Wort haben
Alle Jahre wieder: die Betriebskostenabrechnung. Es gibt 17 Arten von gesetzlich zulässigen Betriebskosten. Welche Nebenkosten auf den Mieter umgelegt werden sollen, ist vertraglich festzuhalten. Achtung bei dem Posten „Sonstiges“!