Eigentümer aus dem Ostertor klagen gegen „unlogische“ und „ungerechte“ Sanierungsabgabe. Verwaltungsgericht gibt ihnen im Einzelfall Recht. Ob es die Abgabe im Grundsatz verwirft, ist fraglich
... heute noch da wäre.“ A. Simon
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Quelle: taz Bremen
Ressort: Bremen Aktuell
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