Nach langem Hin und Her lenkt die CDU wohl ein und trägt den Haushalt der rot-rot-grünen Minderheitsregierung mit. Doch die Zustimmung hat ihren Preis.
Nach dem gescheiterten Gleichstellungsgesetz in Thüringen befasste sich jetzt das Brandenburger Verfassungsgericht mit der dortigen Frauenquote auf Wahllisten. Eine Entscheidung steht aus