Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat entschieden: Die Verkehrssenatorin kann das illegale, aber meist geduldete Gehwegparken nicht einfach akzeptieren.
Ein Rollstuhl fahrender Mieter kämpft für eine Rampe am Haus. Für den Vermieter scheint das ein Riesenproblem zu sein – für die Verwaltung auch. Warum?