Hätte Gary Lauck in Deutschland bloß ein paar Kilo Haschisch unter die Leute gebracht, befände er sich als US-Bürger längst wieder auf freiem Fuß. Doch der Mann, der jahrelang Deutsche mit nazistischem Propagandamaterial versorgte, muß die vier Jahre Gefängnis absitzen, die das Hamburger Landgericht vor knapp zwei Jahren gegen ihn verhängte – wegen fortgesetzter Volksverhetzung und Aufstachelung zum Rassenhaß. Die deutschen Behörden wollen Lauck – anders als sonst bei Ausländern üblich – nicht vor Ede der Strafe freilassen, um nicht in den Verdacht zu geraten, Nazis zu milde zu behandeln. Doch ist das auch rechtsstaatlich und im Einklang mit dem Gebot der Meinungsfreiheit? Ein Essay ■ Von Horst Meier
■ Frantisek Cerny, tschechischer Botschafter in Bonn, sieht durch Stoibers Äußerungen die deutsch-tschechischen Beziehungen erneut belastet und hofft auf eine Klarstellung der Bundesregierung
■ Der Politologe Alfred Grosser, Wegbereiter der deutsch-französischen Beziehungen, über die Zukunft der französischen bürgerlichen Rechten nach dem Zerfall der Parteienkoalition UDF
■ Kriegsgeschädigte brachten für die Gemeinschaft ein "Sonderopfer", angeblich auch NS-Kriegsverbrecher. Deswegen erhalten sie und ihre Hinterbliebenen bis heute eine Rente