Asylbewerber dürfen nur einen Job annehmen, den kein Deutscher, kein EU-Ausländer, kein Flüchtling mit gesichertem Aufenthaltsstatus machen will oder kann. Eine solche Arbeitsstelle zu finden, ist nicht einfach.
Meist kommen Mieter und Vermieter lange Zeit gut miteinander aus. Doch in manchen Fällen kann es zu einer fristlosen Kündigung kommen – wegen eines auf Dauer unzumutbaren Mietverhältnisses