Im Namen des Volkes: Prügeln erlaubt
Eine Frankfurter Richterin verweigerte einer Deutschen marokkanischer Herkunft die beschleunigte Scheidung von ihrem gewalttätigen Gatten – mit einer religiösen Begründung: Der Koran erlaube es dem Mann, seine ungehorsame Ehefrau zu schlagen. Jetzt wurde die Richterin von dem Fall abgezogen SEITE 3
22.3.2007