Die Optik ist frei
Abgestellte Fahrräder dürfen nicht amtlich entfernt werden, wenn sie lediglich eine „optische Belästigung“ darstellen, urteilte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg. Die taz nord sagt: Danke. Gelobt sei das von der Zeit gezeichnete Fahrrad inmitten aufgehübschter Innenstädte
21.3.2009