ARBEITGEBER Die Kirche beansprucht für sich als Arbeitgeber eine Sonderrolle. Streiks gelten als systemfremd, der Lohn soll friedlich ausgehandelt werden. Gewerkschafter sehen das natürlich anders
URTEIL Die Kirchen dürfen weiterhin ihr eigenes Arbeitsrecht anwenden, hat das Bundesarbeitsgericht entschieden – aber unter strengeren Voraussetzungen, sodass auch Ver.di sich als Sieger fühlt
Streiks passen nicht zur „christlichen Dienstgemeinschaft“ sagen Kirchenvertreter – schlechte Bezahlung offenbar schon. Seit Jahren streiten deshalb Kirche und Ver.di.
Dürfen Asylbewerber weniger Geld bekommen als Hartz-IV-Empfänger? Das entscheidet jetzt das Verfassungsgericht. Wie lebt es sich von 224,97 Euro monatlich in Deutschland?
Wie einen Kraken, der Kinder aus Familien reißt und ins Heim steckt, so stellen sich viele das Jugendamt vor. Muss man doch mal gucken, ob das stimmt. Wir haben Hartmut Gerger bei seiner Arbeit im Stuttgarter Süden über die Schulter geschaut
Kein Streikrecht, keine Tarifverträge: Kirchliche Betriebe sparen sich Sozialstandards - zulasten ihrer Angestellten. Ver.di will dies per Gericht verbieten lassen.
Beschäftigte sprechen über die Situation in kirchlichen Unternehmen. Frank Bsirske geißelt sie auf dem Ver.di-Kongress als "vordemokratische Zustände".
3,7 Millionen Menschen leiden unter der schlimmsten Dürre in Ostafrika seit 60 Jahren. Die Bewohner von Mogadischu helfen den Opfern, so gut sie können.
Als Datengrundlage für die Berechnung des Hatz-IV-Satzes dienen heute ärmere Haushalte als vor sieben Jahren. Viele Posten werden zudem ersatzlos gestrichen.