Aufgrund eines Formfehlers wird dem Betriebsleiter eines Lübecker Restaurants die Aufenthaltserlaubnis entzogen. Der Vorgang gefährdet die Existenz des Lokals.
Gefangene arbeiten für Minilöhne. Karlsruhe erklärt das für zwei Länder als verfassungswidrig. Diese müssen nun „widerspruchsfreie“ Regelungen vorlegen.