■ Karlsruher Verfassungsrichter lassen verdachtslose Überwachung von Auslandsverbindungen zu. Die Weitergabe von Abhördaten durch den Bundesnachrichtendienst wird jedoch erschwert
■ Erneut protestieren Tausende Hochschüler und Bürger für die Fortsetzung des Reformkurses von Präsident Mohammad Chatami. Schüsse und Tränengas in Teheran. Auch in 13 weiteren Städten wird demonstriert
■ Größte Demonstration seit Gründung der Islamischen Republik: Nach dem Tod mehrerer Studenten beim Sturm der Polizei auf ein Wohnheim gehen Zehntausende auf die Straße und verlangen mehr Demokratie
■ Beim Großen Lauschangriff sieht der Kompromißvorschlag des Bundesjustizministers keinen speziellen Schutz bestimmter Berufsgruppen vor: Ein Verbot des Abhörens im Beichtstuhl fehlt. Dafür soll allein das Grundgesetz sorgen
■ Heute wird der Autor der „Satanischen Verse“ 50. Chomeini verurteilte ihn 1989 zum Tode, doch Rushdie ließ sich nicht einschüchtern. Geburtstagsgrüße in der taz von M. Walser, H. Ch. Buch, G. Wallraff und J. Haslinger
■ Landgericht Koblenz spricht Michael Born schuldig. Schwerer als die Fakes wogen andere Delikte wie Volksverhetzung oder „Tötung eines Wirbeltiers“. Richter kritisiert Medien: „Betrug an den Zuschauern“