Nach Gebühren-Beschluss des Verwaltungsgerichts: Uni will auswärtigen Studierenden gezahlte Beiträge nicht zurückzahlen – es sei denn sie haben Widerspruch eingelegt. Gleichzeitig bahnt sich ein Koalitions-Krach an
Nach Gebühren-Beschluss des Verwaltungsgerichts: Uni will auswärtigen Studierenden gezahlte Beiträge nicht zurückzahlen – es sei denn sie haben Widerspruch eingelegt. Gleichzeitig bahnt sich ein Koalitions-Krach an
Nach Gebühren-Beschluss des Verwaltungsgerichts: Uni will auswärtigen Studierenden gezahlte Beiträge nicht zurückzahlen – es sei denn sie haben Widerspruch eingelegt. Gleichzeitig bahnt sich ein Koalitions-Krach an
Nach Gebühren-Beschluss des Verwaltungsgerichts: Uni will auswärtigen Studierenden gezahlte Beiträge nicht zurückzahlen – es sei denn sie haben Widerspruch eingelegt. Gleichzeitig bahnt sich ein Koalitions-Krach an