Nach dem Urteil gegen die christliche Scheingewerkschaft CGZP fürchten Arbeitgeber deftige Nachzahlungen. Leiharbeiter und Sozialkassen können dagegen hoffen.
Arbeitnehmer dürfen nicht mehr entlassen und als Leiharbeiter wieder eingestellt werden. Die Nachbesserungen am Gesetz betreffen aber nicht Lohndumping im großen Stil.