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Generalbundesanwältin Harms äußert Verständnis für den Wunsch von Michael Buback, den Todesschützen zu kennen. Rechtlich relevant sei das aber nicht.
15.11.2008
Über ein Jahr hat Michael Buback den Mord an seinem Vater recherchiert. Sein Fazit: Die wahre Täterin wurde nicht belangt - und vom Verfassungsschutz gedeckt.
14.11.2008