INTERNET Gesetzentwurf stellt WLAN-Betreiber von Haftung frei – aber nur wenn sie den Zugang verschlüsseln und die Nutzer Gesetzestreue versprechen. Privatleute müssen zudem alle Benutzer namentlich erfassen
URTEIL 25 Klauseln aus den Nutzungsbedingungen des Internetkonzerns hat das Landgericht Berlin gekippt – zu vage und eine einseitige Benachteiligung der Nutzer. Google will in Berufung gehen