Im Rahmen der §129a-Ermittlungsverfahren ist das Auskunftsverweigerungsrecht faktisch aufgehoben: Immer mehr ZeugInnen droht Beugehaft / „Eklatante Verletzung von Beschuldigtenrechten“ ■ Von Ulrike Helwerth
Im Prozeß gegen Ingrid Strobl bestimmen Engstirnigkeit und Vorurteile die Verhandlungsführung des Vorsitzenden Richters / Beweisgrundlage der gesamten Anklagekonstruktion ist ein „Weckerprogramm“ des Bundeskriminalamtes: 7.000 Emes-Wecker wurden vom BKA aufgekauft und mit Nummern präpariert ■ Von Gitti Hentschel