Seit Mai 2011 stehen in Stuttgart zwei Hutu-Milizenführer wegen Kriegsverbrechen im Kongo vor Gericht. Auch das Gericht selbst steht auf dem Prüfstand.
Das Bundesverwaltungsgericht sieht keine Anwohnertäuschung beim Bau des Berliner Flughafens, nur den Wunsch der Planer nach Zeitersparnis – die Genehmigung bleibt bestehen.
Wer entzündete das Feuer in der Zelle von Oury Jalloh? Am Feuerzeug werden keine Spuren gefunden. Das Gericht gibt eine neue Rekonstruktion des Brandes in Auftrag.
Ein gehörloses Mädchen geht auf eine Regelschule, braucht dafür eine Gebärdendolmetscherin. Die will die Sozialbehörde nicht bezahlen. Die Eltern zogen vor Gericht.
Der Prozess gegen die Punkerinnen von Pussy Riot beginnt unter höchsten Sicherheitsvorkehrungen. Sie hatten in einer Kirche gegen Putin getanzt und Kreml und Klerus empört.
Ein Witwer, dessen Frau in der Schweiz Hilfe zum Freitod bekam, hat eine Klage gegen den deutschen Staat gewonnen. Deutsche Gerichte müssen sich nun mit Sterbehilfe befassen.
Neonazi freigesprochen: Florian S. hatte einen Freiburger Antifaschisten angefahren und dabei schwer verletzt. Der Neonazi habe aus Notwehr gehandelt, urteilte das Gericht.
„Zulässige Meinung“: Das Landgericht Bonn entscheidet, dass der Chefredakteur der „Burschenschaftlichen Blätter“ als Kopf einer rechtsextremen Bewegung bezeichnet werden darf.
Der Mammut-Prozess um die Ermordung Siegfried Bubacks im Jahr 1977 geht zu Ende. Das Oberlandesgericht Stuttgart verkündet seine Entscheidung. Was ist denkbar?
Migrantenorganisationen und Muslimverbände hoffen auf den Gesetzgeber. Er soll Beschneidungen von Jungen regeln. Auch ein Klage vor dem Verfassungsgericht ist möglich.
Der Sturz von Premier Gilani durch das Oberste Gericht bringt das Land in die Krise. Auch der nächste Regierungschef muss befürchten, nicht lange im Amt bleiben zu können.
Das Urteil im Prozess um die Havarie des Tankers „Erika“ droht kassiert zu werden. Mit juristischen Kniffen könnte der Ölkonzern Total ungeschoren davonkommen.
Neonazis haben die Wahl zweier Ex-Bundespräsidenten vor dem Verfassungsgericht angefochten. Bei der Klage darf ein prominenter Richter nicht mitentscheiden.
Der BGH hebt das Urteil gegen den Vater des Amokschützen wegen eines Verfahrensfehlers auf. Er wurde verurteilt, da er angeblich um die Mordphantasien des Sohnes wusste.
Beim Prozessauftakt in Detmold gesteht der Bruder tödliche Schüsse auf die junge Kurdin Arzu Ö. Bleibt die Frage, ob der ehrbezogene Mord vorsätzlich begangen wurde.