Keine Drogentests ohne Verdacht
Karlsruhe schützt Kiffer vor willkürlichen Drogentests der Führerscheinbehörden. Gelegentlicher Haschkonsum ist noch kein Indiz für fehlende Fahreignung. „Gefahren sind früher zum Teil überschätzt worden“, meint das Bundesverfassungsgericht
13.7.2002