DRESDEN Der Prozess gegen den Jugendpfarrer Lothar König ist vorerst geplatzt. Grund sind Videos, die König entlasten – und erst jetzt zu den Akten kamen
FINANZEN Die Förderung des Bundesprogramms gegen Rechtsextremismus in der jetzigen Form sollte Ende 2013 auslaufen – nun will das Familienministerium verlängern, um Initiativen Sicherheit zu geben
NSU-AFFÄRE Die Chefin des Berliner Geheimdienstes verschwieg die Vernichtung von Neonazi-Akten. Innensenator Frank Henkel (CDU) kündigt nach der zweiten Schredder-Aktion „Konsequenzen“ an
VERFASSUNGSGERICHT Rechtsextreme Partei beantragt Feststellung der eigenen Verfassungsmäßigkeit in Karlsruhe. Die Partei will einem drohenden Verbot zuvorkommen. VVN sieht NPD in der Defensive
Seit einem Jahr will der Verfassungsschutz Menschen aus der linken Szene heraushelfen. Per Telefon. Der Bedarf am Aussteigerprogramm ist äußerst gering.
Der Bruder von Gudrun Ensslin verlangt, dass die „Todesnacht von Stammheim“ noch einmal aufgearbeitet wird. Die Linkenpolitikerin Ulla Jelpke unterstützt ihn.
Kristina Schröders Extremismusklausel ist rechtswidrig. Nun fordern Oppositionspolitiker ihre Abschaffung – und stellen die Kompetenz der Ministerin in Frage.
Projekte, die vom Staat gefördert werden, sollten eine umstrittene Extremismusklausel unterschreiben. So wollte es Kristina Schröder. Ein Verein klagte dagegen – und gewann.
Dem Extremismus-Programm von Familienministerin Schröder fehlt die Wissenschaftlichkeit, doch das will ihr Ministerium nicht einsehen. Die Opposition fordert: abschaffen.
Ein Drittel der Linksfraktion wird vom Verfassungsschutz überwacht. Das finden Abgeordnete anderer Parteien nicht besonders gut - nicht einmal die FDP.
Die "Strafbarkeitslücke" im Versammlungsrecht beschäftigt nun auch Gerichte. Das Bündnis Dresden Nazifrei kündigt unterdessen erneute Proteste gegen Nazi-Aufmärsche an.
Geläuterte Linksextreme bekommen Hilfe - direkt vom Staat. Der Verfassungsschutz bietet eine Aussteiger-Hotline an. Die Kritiker aber warnen vor einer Stigmatisierung.
VERSAMMLUNGSRECHT In Sachsen wird gegen Blockierer der Anti-Nazi-Demo ermittelt. Doch laut Rechtsgutachten war das Gesetz, gegen das sie verstoßen haben sollen, nichtig