Das BVerfG sieht keine Pflicht, Wahllisten mit gleich vielen Frauen wie Männern zu besetzen. Ob gesetzliche Vorgaben überhaupt möglich wären, ist offen.
Einflussreiche Reformer:innen kritisieren die Strategie für die Bundestagswahl. Sie sei nicht geeignet, Menschen zur Wahl der Linken zu motivieren.
Brandenburg und Thüringen haben die Paritätsgesetze gekippt. Die Präsidentin des Juristinnenbunds will Geschlechtergerechtigkeit weiterhin im Wahlrecht.