BUNDESVERFASSUNGSGERICHT Religionsfreiheit gilt auch in Kindergärten und Kitas. Baden-württembergisches Gesetz muss „verfassungskonform“ ausgelegt werden
PARTNERSCHAFT Das Grundgesetz steht einer Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare nicht entgegen. Der Gesetzgeber muss es nur wollen – doch das Kabinett denkt gar nicht daran