GEHEIMDIENST Bundesnachrichtendienst gibt Mobilfunknummern und Ortungsdaten an Partnerdienste in den USA weiter. Gezielte Tötungen per Drohnen werden so erleichtert. SPD fordert Aufklärung
Ein neues Urteil hilft Betreibern von Hotspots: Sie müssen nicht die Daten ihrer Nutzer speichern. Doch die Haftung für Verstöße gegen das Urheberrecht bleibt bestehen.
Der Datenschutzbeauftragte Peter Schaar hat den Einsatz von Trojanern durch Bundesbehörden geprüft. Auch ein erotisches Telefonat wurde mitgeschnitten.
Sächsische Richter kritisieren den Datenschutzbeauftragten im Freistaat, weil er die Funkzellenauswertung in Dresden rügte. Hilfe kommt indes von den Kollegen.
ÜBERWACHUNG Auf dem Internetserver des Bundestags kann man gegen die langfristige Speicherung von Telefondaten unterschreiben. Bis Mitte September sollen 50.000 Unterschriften zusammenkommen
Die Bundesregierung stellt das Verfahren zum elektronischen Entgeldverfahren ein. Datenschützer und Gewerkschaften jubeln. Unklar ist, was jetzt kommt.
Immer mehr Email-basierte Angriffe auf Firmen und Behörden machen dem Verfassungsschutz zu schaffen. Trojaner sind das Mittel der Wahl, um zu spionieren.
Europas Regierungen vertrauen dem Blackberry nicht, vermuten sie doch Zugriff der USA auf die Server – und die arabische Welt misstraut der verschlüsselten Kommunikation.
Die Kripo erspähte Telefondaten von Saar-SPD und "Spiegel". Nun fordert die Opposition Aufklärung. Regierungspolitiker sehen immer noch keinen Erklärungs- oder Handlungsbedarf.
Telefon- und Internetfirmen, die der Polizei helfen, bekommen in Zukunft mehr Geld vom Staat – zum Beispiel 100 Euro für eine Telefonüberwachung. Bald entscheidet das Verfassungsgericht, ob der Staat Firmen Kosten für Datensammelei aufbürden darf
Im neuen Jahr startet eine neue Stufe der Vorratsdatenspeicherung: Firmen müssen künftig Einwahlen ins Internet und E-Mail-Verbindungen ein halbes Jahr speichern. Telefonfirmen können sich nicht mehr vor dem Speichern drücken
Die Datenschützer von Foebud verleihen der Telekom den diesjährigen "Big Brother Award". Aber auch Yellow-Strom und die DAK müssen eine Auszeichnung verdauen.
Die Bundesnetzagentur schreibt dem Telefonkonzern vor, Verbindungsdaten ohne richterlichen Beschluss auszuwerten. Die Telekom geht rechtlich gegen ihre eigene Aufsichtbehörde vor.