Das Verfahren gegen das frühere Mitglied der linksradikalen Revolutionären Zellen, Tarek Mousli, endet mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe. Im Frühjahr wird er wieder aussagen. Diesmal gegen frühere Gesinnungsfreunde
Der Prozeß wegen des Sprengstoffanschlags auf die Berliner Diskothek „La Belle“ 1986 ist ein Verfahren der Superlative. Gleich zum Auftakt stellt Christian Ströbele, einer der Verteidiger, einen Befangenheitsantrag ■ Aus Berlin Wolfgang Gast