Bundesverfassungsgericht: Deutschland darf flüchtige Straftäter nach Indien ausliefern, auch wenn dort Folter als Verhörmethode verbreitet ist. Deutsch-indischer Auslieferungsvertrag soll Einhaltung von Mindeststandards sichern
„Verschärfte“ Verhörmethoden sind in Deutschland umfassend ausgeschlossen. Strafrechtlich könnte die Sache für die Frankfurter Polizisten aber glimpflich enden
Vertreter der UNO, EU und OSZE diskutierten in Dubrovnik über Menschenrechtspolitik nach dem 11. September. Fazit: Die Gefahr ist groß, dass Menschenrechtsfragen an den Rand gedrängt werden. Daher ist ein Gesamtkonzept nötig