Bundesverfassungsgericht: Deutschland darf flüchtige Straftäter nach Indien ausliefern, auch wenn dort Folter als Verhörmethode verbreitet ist. Deutsch-indischer Auslieferungsvertrag soll Einhaltung von Mindeststandards sichern
„Verschärfte“ Verhörmethoden sind in Deutschland umfassend ausgeschlossen. Strafrechtlich könnte die Sache für die Frankfurter Polizisten aber glimpflich enden