PARTNERSCHAFT Das Grundgesetz steht einer Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare nicht entgegen. Der Gesetzgeber muss es nur wollen – doch das Kabinett denkt gar nicht daran
DISKRIMINIERUNG Studie: Benachteiligung und Ausgrenzung von Homosexuellen, Behinderten und Menschen mit Migrationshintergrund sind Alltag an deutschen Schulen und Universitäten
Die Lohnsteuerkarte verrät nach Einführung des Ehegattensplittings für Homosexuelle, wer verpartnert ist. Bei der katholischen Kirche droht dann die Kündigung.
Die Bundesregierung überprüft Reisehinweise für Homosexuelle. Die Grünen hatten in einer Anfrage darum gebeten. Sie kritisierten die mangelnde Informationspolitik.