Ermittlungen Ein Paar aus Höxter soll mehrere Frauen auf seinem Gehöft grausam misshandelt haben – mindestens zwei der Opfer starben. Als Motiv wird Machtausübung angenommen
Die Karlsruher Richter revidieren ihre Rechtsprechung: Künftig soll eine „konkrete Gefahr“ als Grundlage für ein Kopftuchverbot bei Lehrerinnen gelten.
SEXISMUSVORWURF Auf dem Treffen der NRW-FDP schweigt Rainer Brüderle. Die Parteikollegen stehen ihm bei. Doch die Bürger finden, eine Entschuldigung wäre fällig
Kopftücher gehören nicht in die Schule, jedenfalls nicht auf das Haupt einer Lehrerin. Wieso ihr gekündigt werden kann, erklärte das Landesarbeitsgericht in Hamm. Revision erlaubt.