Klage muslimischer Lehrerin gescheitert: Kein Kopftuch im Unterricht

Kopftücher gehören nicht in die Schule, jedenfalls nicht auf das Haupt einer Lehrerin. Wieso ihr gekündigt werden kann, erklärte das Landesarbeitsgericht in Hamm. Revision erlaubt.

Es gehört zu ihr: Aynur Aykan kämpft fürs Kopftuch. Bild: dpa

HAMM taz Verzichtet eine muslimische Lehrerin im Unterricht nicht auf das Kopftuch, darf sie vom Land Nordrhein-Westfalen entlassen werden. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm am Donnerstag entschieden: Die elfte Kammer des Gerichts wies damit die Klage einer Grund- und Hauptschullehrerin aus dem Ruhrgebiet zurück.

Die Klägerin Aynur Aykan habe gegen ihre "Verhaltenspflichten als Lehrerin" verstoßen, da sie "durch Tragen des islamischen Kopftuchs" gegen die im nordrhein-westfälischen Schulgesetz seit 2006 geforderte "Neutralitätspflicht" verstoßen habe, so der Vorsitzende Richter Eckhard Limberg zur Begründung. Danach dürfen Lehrerinnen und Lehrer in NRW "keine politischen, religiösen, weltanschaulichen oder ähnliche äußere Bekundungen" gegenüber Eltern oder Schülern abgeben. "Christliche und abendländische Kulturwerte" ließ die Landtagsmehrheit von CDU und FDP dagegen ausdrücklich zu.

Der Kölner Anwalt der Klägerin, Hayrullah Özcan, hatte dagegen argumentiert, die Entlassung verletze die Religionsfreiheit wie die freie Berufsausübung seiner Mandantin - schließlich gebe es kaum Privatschulen für muslimische Kinder. "Welche Migrantenfamilie kann es sich denn leisten, ihre Kinder auf eine Privatschule zu schicken?", fragte Özcan.

Auch das Beispiel einer Nonne, die im konservativ-katholischen Paderborn in vollem Habit unterrichtet, ließ das LAG nicht gelten. Der feine Unterschied: Die Ordensfrau sei im Gegensatz zur Klägerin nicht beim Land angestellt, sondern unterrichte nur im Rahmen eines sogenannten Gestellungsauftrags.

Eine Revision beim Bundesarbeitsgericht ließ die Kammer dagegen zu. Wegen der möglichen Verletzung der Religionsfreiheit sei selbst die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts denkbar, deutete Richter Limberg an. Entsprechend hatte bereits das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in einem ähnlichen Fall geurteilt.

NRW-Schulministerin Barbara Sommer (CDU) begrüßte das Urteil. "Ich freue mich, dass das Schulgesetz seine Verfassungsmäßigkeit erneut nachweisen konnte", sagte Sommer. Das Land hat seit dem Inkrafttreten des Kopftuchverbots alle Prozesse gewonnen. Kritik kam dagegen von SPD und Grünen. Die Zulassung der Revision zeige, dass auch das LAG weiteren Klärungsbedarf sehe, so der SPD-Rechtsexperte Wolfram Kuschke. Von einer "Diskriminierung des muslimischen Glaubens" sprach die grüne Landtagsfraktionsvorsitzende Sylvia Löhrmann.

Einigen Schulleitern dagegen geht das Kopftuchverbot allein für Lehrerinnen nicht weit genug. Erst vor einer Woche musste Schulministerin Sommer den Rektor der Düsseldorfer Anne-Frank-Realschule zurückpfeifen lassen. Der wollte während des Unterrichts auch allen Schülerinnen das Tragen des Kopftuchs "als Symbol der Unterdrückung der Frau und fehlender Gleichberechtigung" verbieten. Der Rektor habe "einen Blackout" gehabt, sagte ein Sprecher des Schulministeriums später entschuldigend.

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