Wohngebiete vor Asylbewerbern „geschützt“
Verwaltungsgerichtshof entscheidet: keine Flüchtlinge in „reine “ Wohngebiete / Weil die Unterbringung von Flüchtlingen nicht als Wohnen bezeichnet werden kann, dürfen sie in Wohngebieten auch nicht wohnen / Gericht plädiert für „Nachbarschutz“ ■ Von Wolfgang Gast
2.8.1989