Mit Sorge beobachten die Grünen die geplanten Anti-Terror-Maßnahmen. Sie fürchten um ihr Image als Bürgerrechtspartei. Doch verschließen können sie sich der Debatte über die innere Sicherheit nicht
BGH verschärft Rechtsprechung gegenüber „Lockspitzeln“. Wer von V-Leuten zu einer Straftat verführt wurde, erhält Strafnachlass, nicht Straffreiheit ■ Von Christian Rath