Für Inhaftierte können Weihnachtspakete von Unbekannten viel bedeuten. Doch in fünf Bundesländern sind sie nun verboten: Die Kontrolle sei zu aufwendig.
Der Bundestag hat das verfassungswidrige Recht zur Sicherungsverwahrung reformiert. Künftig darf sie nicht mehr lange nach dem Urteil angeordnet werden.
Vier Sicherungsverwahrte haben beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe geklagt. Sie berufen sich auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
"Für immer hinter Gitter" gilt für die Sicherungsverwahrung nicht mehr. Doch nach dem Urteil des Verfassungsgerichts bleiben viele Insassen vorerst in Haft.
Psychopharmaka dürfen nicht gegen den Willen der Betroffenen verabreicht werden: Die Zwangsbehandlung von Straftätern in der Psychiatrie muss gesetzlich geregelt werden.
Sicherungsverwahrte sollten in therapeutische Einrichtungen kommen, fordert Gutachter Werner Platz. Ein Konzept gibt es, was fehlt, sind Geld und politischer Wille.
Der Kriminologe Thomas Feltes erklärt, dass neun von zehn Insassen der Sicherungsverwahrung unnötig weggesperrt wurden. Angst vor Entlassenen hält er für "unangemessen"
JUSTIZ Mit Fußfesseln will die FDP Häftlinge, die aus der Sicherungsverwahrung freikommen, überwachen. Wann sie entlassen werden, soll der Bundesgerichtshof regeln
Frank Schneider, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde, fordert eine fachgerechte Therapie für psychisch gestörte Straftäter.
Zwei Anhörungen brauchte das Oberlandesgericht Frankfurt, um Eva Haule aus der Haft zu entlassen. Jetzt sitzen nur noch zwei RAF-Terroristen im Gefängnis.
Eva Haule hätte schon im Jahr 2001 freikommen können. Doch Mitte der Neunzigerjahre wurde sie aufgrund fragwürdiger Indizien abermals verurteilt. Diesmal zu lebenslanger Haft.