WAA: Schlappe für den Staatsanwalt
25jähriger wegen schweren Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung vor Gericht / Staatsanwalt beantragte 20 Monate ohne Bewährung / Videos und Fotos als Beweise untauglich / „Typischer WAA-Prozeß“ / Die Polizeizeugen waren wie so oft vorbereitet ■ Von Bernd Siegler
5.8.1989