Urteil des Bochumer Arbeitsgerichts: Forderung nach Abschaffung des § 218 durch den Arzt eines katholischen Krankenhauses kann fristlose Kündigung nicht rechtfertigen / Der Fall hatte im Ruhrgebiet eine Kampagne ausgelöst ■ Von Bettina Markmeyer
■ 25.000 Schwestern und Pfleger streiken für bessere Arbeitsbedingungen und mehr Geld / Die Notversorgung ist überall gewährleistet / Patienten und Ärzte erklären sich teilweise solidarisch / Die ÖTV spricht von einem „vollen Erfolg für Premiere des Arbeitskampfes“
Urteil des Bochumer Arbeitsgerichts: Forderung nach Abschaffung des § 218 durch den Arzt eines katholischen Krankenhauses kann fristlose Kündigung nicht rechtfertigen / Der Fall hatte im Ruhrgebiet eine Kampagne ausgelöst ■ Von Bettina Markmeyer
■ 25.000 Schwestern und Pfleger streiken für bessere Arbeitsbedingungen und mehr Geld / Die Notversorgung ist überall gewährleistet / Patienten und Ärzte erklären sich teilweise solidarisch / Die ÖTV spricht von einem „vollen Erfolg für Premiere des Arbeitskampfes“
Urteil des Bochumer Arbeitsgerichts: Forderung nach Abschaffung des § 218 durch den Arzt eines katholischen Krankenhauses kann fristlose Kündigung nicht rechtfertigen / Der Fall hatte im Ruhrgebiet eine Kampagne ausgelöst ■ Von Bettina Markmeyer
■ 25.000 Schwestern und Pfleger streiken für bessere Arbeitsbedingungen und mehr Geld / Die Notversorgung ist überall gewährleistet / Patienten und Ärzte erklären sich teilweise solidarisch / Die ÖTV spricht von einem „vollen Erfolg für Premiere des Arbeitskampfes“
Urteil des Bochumer Arbeitsgerichts: Forderung nach Abschaffung des § 218 durch den Arzt eines katholischen Krankenhauses kann fristlose Kündigung nicht rechtfertigen / Der Fall hatte im Ruhrgebiet eine Kampagne ausgelöst ■ Von Bettina Markmeyer
■ 25.000 Schwestern und Pfleger streiken für bessere Arbeitsbedingungen und mehr Geld / Die Notversorgung ist überall gewährleistet / Patienten und Ärzte erklären sich teilweise solidarisch / Die ÖTV spricht von einem „vollen Erfolg für Premiere des Arbeitskampfes“